Zeitarbeit
Wenn qualifizierte Arbeitnehmer eine Anstellung über den ersten Arbeitsmarkt suchen, stellen sie häufig fest, dass freie Stellen rar geworden sind. Statt zu resignieren, nutzen dann in solchen Fällen viele motivierte Bewerber die Möglichkeiten, die ihnen die Zeitarbeit bietet.
Nicht selten ist daher ein ``Umweg`` über uns sinnvoll, der dann zu einem festen Arbeitsverhältnis bei einem neuen Arbeitgeber führt.
Natürlich sind Sie durch einen Tarifvertrag (DGB / IGZ) und einen schriftlichen Arbeitsvertrag abgesichert. Und selbstverständlich gelten die für alle Arbeitnehmer gültigen Gesetze auch für in der Zeitarbeit beschäftigen Arbeitnehmer.
Darüber hinaus genießen Leiharbeitnehmer durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) einen besonderen Schutz. Das AÜG regelt insbesondere den sozialen Schutz des Leiharbeitnehmers und ist ausschließlich auf Leiharbeitnehmer anwendbar.
Leiharbeitnehmer sind Mitarbeiter mit denselben fundamentalen gesetzlichen Rechten und Pflichten, wie alle anderen Beschäftigten auch.

Wir bieten Ihnen unter anderem eine übertarifliche und leistungsgerechte Bezahlung sowie
Zeitzuschläge und hohe Prämien
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
Fahrgeld und Verpflegungsmehraufwand
Weiterqualifikation in diversen Funktionsbereichen und
Anlernprogramme in verschiedenen Funktionsdiensten.
Für uns ganz selbstverständlich sind
flexibele Arbeitszeiten
reguläre Kündigungsfristen
Anspruch auf Urlaub sowie
Weiterbeschäftigung im Krankheitsfall.
Kontaktformular
Sie haben eine Frage zu unserem Service? Schreiben Sie uns gerne oder rufen Sie uns unter der (030) 7974 295-0 an. Wir freuen uns über Ihre Nachricht!